MO: 8.00 – 12.00 & 14.30 – 19.00 Uhr
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Eine hochwertige und bezahlbare Zahnbehandlung wäre schön! Aber ist das möglich....? Das leidige Geld !

Machen wir uns nichts vor: Egal, ob heute in Euro oder damals mit der guten alten D-Mark: hochwertige Zahnbehandlungen waren schon immer ihr Geld wert! Wer jahrzehntelang „seinen“ Zahnersatz im Mund hat, weiß das!

Zahnbehandlungen werden leider immer weniger von den Krankenkassen bezuschusst und egal ob gesetzlich oder privat vollständig übernommen.

Die Gründe dafür sind sehr vielschichtig, lassen sich aber auf wenige Tatsachen zurückführen: Die Versicherungen versuchen ihre Einnahmesituatuon zu maximieren und die Ausgabenseite zu minimieren – und das vor dem Hintergrund der sich stürmisch entwickelnden Erkenntnisse in der (Zahn-) Medizin und einer unsicheren und floatenden Einnahmesituation und mit insuffizienten politischen Rahmenbedingungen!

Für Sie als Patient bedeutet das in der Endkonsequenz mehr aus eigener Tasche zahlen zu müssen!

Und das im Besonderen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter nicht nur mit „wirtschaftlicher, notwendiger, ausreichender und zweckmäßiger ( SozialgestzbuchV §12 )“ Zahnheilkunde behandelt werden wollen!

Wir sind mit unserem Team seit Jahren bemüht, jenseits dieser Richtlinien eine moderne und qualitative hochwertige Zahnheilkunde mit interdisziplinärem und ganzheitlichem Charakter in unserer Praxis zu etablieren. Und dies mit Erfolg!

Daher möchte ich Sie aufmerksam machen auf Möglichkeiten und Gesetzesregelungen, die Ihre Investition in Ihre Zahn-Mund- und damit letztlich in Ihre Gesamtgesundheit so reduzieren, dass Ihre Gesamttherapie nicht von finanziellen Mitteln bestimmt wird – sondern sich nach der bestmöglichen Therapie Ihrer Erkrankung richtet.

Tipp! So bekommen Sie beispielsweise den größtmöglichen Zuschuss von Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse!

Vor einigen Jahren wurde für die Versicherten der gestzlichen Krankenversicherung Festzuschüsse eingeführt, die fast alle Zahnbefunde welche die Versorgung mit Zahnersatz auslösen, beinhalten.

Diese Zahnbefunde mit wirtschaftlichem, notwendigen, zweckmäßigen und ausreichendem Zahnersatz zu versorgen wurde als „Regelversorgung“ deklariert.

Da der Gestzgeber bei der prothetischen Versorgung bewusst einen Eigenbehalt der Patienten eingeführt hat wird diese Regelversorgung mit 50% bezuschusst.

Damit Patienten mit einem geringem Einkommem sich trotzdem mit Zahnprothesen, Kronen oder sogar mit festen Brücken versorgen lassen können wurde die sogenannte „ Härtefallregelung“ eingeführt: Diese führt zu einer doppelten Bezuschussung und das bedeutet wieserum den Wegfall eines Eigenanteils bei Zahnersatzherstellung in Regelversorgung. Sie bezahlen also keinen Euro extra! Das ist Zahnersatz zum Null -Tarif!

Zur vollen Übernahme aller Kosten bei Regelversorgung sind die gestzlichen Krankenkassen verpflichtet, wenn nachfolgende Einkommensgrenzen (Stand 2018) nicht überschritte werden:

Anzahl der PersonenBetrag in EURO
1 Person /Alleinstehende/r1.218
mit einem Angehörigen1.674,75
jeder weitere Angehörige zusätzliche304,50

Tipp: Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Regelung auch auf Sie zutreffen könnte, erstellen wir Ihnen gern einen sogenannten Heil-und Kostenplan mit dem Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorstellen können, um sich dort beraten zu lassen.

Auch wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden verlieren Sie den Doppelzuschuß nicht!

In vielen Fällen wird jedoch Ihr Bruttoeinkommen diese Grenze überschreiten- wenn auch vielleicht nur gering! Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen , die für Sie sehr interessant sein könnte: Den gleitenden Härtefall

Der Eigenanteil des Patienten darf maximal die Höhe der 3-fachen Summe der Überschreitung der Regelversorgung betragen. Was sich hier so kompliziert wie die Abseitsregel im Fußball anhört ist jedoch viel einfacher ,wie das nachfolgende Beispiel zeigt:

Sie liegen mit 10,- EURO über der Härtefallgrenze: dann beträgt Ihr Eigenanteil bei Regelversorgung 30,- Euro, bei 50,- Euro Überschreitung dann 150,-EURO.

Eigentlich ganz einfach, oder?

Im Zweifelsfall beraten wir Sie gern!

So bekommen Sie Ihren Maximalzuschuß bei Anfertigung von Zahnersatz:

Der Gesetzgeber honoriert Vorsorgemaßnahmen und stärkt die Eigenverantwortung jedes Einzelnen durch ein Bonussystem. Für Versicherte, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen, erhöht sich der Festzuschuss um 20%. Die Voraussetzung für diesen Bonus ist erfüllt, wenn sich der Versicherte nachweislich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn mindestens einmal im Jahr – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Halbjahr – zahnärztlich untersuchen ließ. Wenn der Versicherte nachweislich zehn Kalenderjahre regelmäßig beim Zahnarzt zu Kontrolluntersuchungen war, erhöht sich der Festzuschuss nochmals um 10%.

Als Service für unsere Patienten händigen wir Ihnen auf Wunsch ein Bonusheft kostenfrei aus, so dass Sie jederzeit informiert sind, ob der jährliche Zahnarzt-Check bereits absolviert wurde.

Tipp: lassen Sie sich kostenfrei in unser Vorsorge (Recall -) Programm aufnehmen.

Weitere Informationen:

Sorry! Da uns Ihre Datensicherheit sehr wichtig ist werden wir Zahnersatz nicht mehr in Drittländern (also außerhalb der EU) anfertigen lassen. Denn dort können wir eine lückenlose Verfolgung Ihrer Daten nicht gewährleisten.

Wir sind weiterhin bemüht auch in Zukunft Alternativvorschläge zu machen. Sollte dieses Thema weiterhin für Sie von Interesse sein, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

Diese Zahnbefunde mit wirtschaftlichem, notwendigen, zweckmäßigen und ausreichendem Zahnersatz zu versorgen wurde als „Regelversorgung“ deklariert.

Da der Gestzgeber bei der prothetischen Versorgung bewusst einen Eigenbehalt der Patienten eingeführt hat wird diese Regelversorgung mit 50% bezuschusst.

Damit Patienten mit einem geringem Einkommem sich trotzdem mit Zahnprothesen, Kronen oder sogar mit festen Brücken versorgen lassen können wurde die sogenannte „ Härtefallregelung“ eingeführt: Diese führt zu einer doppelten Bezuschussung und das bedeutet wieserum den Wegfall eines Eigenanteils bei Zahnersatzherstellung in Regelversorgung. Sie bezahlen also keinen Euro extra! Das ist Zahnersatz zum Null -Tarif!

Zur vollen Übernahme aller Kosten bei Regelversorgung sind die gestzlichen Krankenkassen verpflichtet, wenn nachfolgende Einkommensgrenzen (Stand 2018) nicht überschritte werden:

Anzahl der PersonenBetrag in EURO
1 Person /Alleinstehende/r1.218
mit einem Angehörigen1.674,75
jeder weitere Angehörige zusätzliche304,50

Tipp: Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Regelung auch auf Sie zutreffen könnte, erstellen wir Ihnen gern einen sogenannten Heil-und Kostenplan mit dem Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorstellen können, um sich dort beraten zu lassen.

Auch wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden verlieren Sie den Doppelzuschuß nicht!

In vielen Fällen wird jedoch Ihr Bruttoeinkommen diese Grenze überschreiten- wenn auch vielleicht nur gering! Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen , die für Sie sehr interessant sein könnte: Den gleitenden Härtefall

Zusatzversicherungen stellen ein Instrument dar, sich leichter, für eine befundorientierte hochwertige Zahnheilkunde entscheiden zu können: sich beispielsweise die Lücke statt mit einer herausnehmbaren Prothese doch mit einer festsitzenden Brücke auf Implantaten versorgen zu lassen, den Eigenanteil für hochwertige Füllungstherapie zu minimieren oder die professionelle Zahnreinigung vollständig erstattet zu bekommen!

Da auch wir uns im Dschungel der Zusatzversicherungen nicht auskennen können, verlassen wir uns hier – genau so wie Sie – auf Experten.

Diese Experten sollten Sie jedoch 100% kostenfrei beraten, dazu noch versicherungsunabhängig und neutral sein und sich die Versicherungsempfehlung nur an Ihren individuellen Wünschen orientieren.

Auch wir tun uns schwer Versicherungsmakler zu empfehlen. Sollten Sie vielleicht noch keinen „Versicherungsmakler Ihres Vertrauens“ haben besuchen Sie einmal die Webseite der WaizmannTabelle unter www.waizmanntabelle.de und machen sich so Ihr eigenes Bild.

10 leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen (Waizmanntabelle)
für Erwachsene (externer Link)
für Kinder  (externer Link)
für 60plus (externer Link)

Eigentlich nicht!

Es gibt jedoch viele Situationen die dazu führen können, dass beispielsweise auf einmal eine größere Rehabilitation des gesamten Gebisses erforderlich ist. Oder eine Amalgamsanierung ansteht… oder, oder…!

Natürlich möchte man – nach einer individuellen Beratung – eine hochwertige und langfristige Lösung seines zahnmedizinischen Problems. Das halbherzige Herangehen vertagt das Problem nur wieder auf das nächste Jahr.

Um sich eine befundorientierte und der modernen Zahnheilkunde adäquaten Therapie unterziehen zu können, sind manchmal finanzielle Mittel notwendig, die momentan als Gesamtsumme nicht zur Verfügung stehen.

Tipp: Wir haben uns einen Partner an die Seite geholt, der sich speziell auf Zahnersatzfinanzierung spezialisiert hat und Ihnen als überregionaler Anbieter eine gewisse Anonymität garantiert.

Das ist deshalb schon nicht ganz unwichtig, denn wer möchte schon gern zum Beispiel seine „Zahnprobleme“ im Detail mit dem „Sparkassenberater von nebenan“klären?

Ihre Rechnung enthält keine zusätzlichen Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren!

Und wir haben durch weniger Bürokratie mehr Zeit für unsere eigentliche Kernkompetenz :
Ihre Beratung und Behandlung!

Und die ersten sechs Raten sind außerdem noch kostenfrei! Versuchen Sie das einmal bei Ihrer Hausbank!
Da wir auch bei diesem Thema für Transparenz stehen, empfehlen wir Ihnen, sich schon einmal vorab zu informieren unter www.healthag.de.

Sollte es noch Fragen geben, helfen wir Ihnen natürlich gern weiter. Sprechen Sie uns an.

Diese Behandlungsform ist nicht immer möglich.

Aber es gibt durchaus Behandlungsfälle, bei denen es nicht nur aus finanzieller Sicht von Vorteil sein kann Zahnbehandlungen in kleinere Etappen aufzuteilen.

Ich denke da z. B. an den Austausch von Amalgamfüllungen.

Um dem Körper eine unnötig hohe Einmal – Belastung von Metall zu ersparen sind Behandlungen mit größeren Zeitintervallen – in denen eine Ausleitung des Metalls erfolgen kann – durchaus sinnvoll und medizinisch indiziert.

Oder die orale Rehabilitation während und nach einer Kiefergelenksbehandlung ist eigentlich nicht anders durchführbar. Diese Behandlung kann sich sogar über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken.

Aber auch eine prothetische Sanierung ist im Einzelfall in Teilen durchführbar und sinnvoll. Bei all diesen genannten beispielhaften Vorgehensweisen würde auch die Liquidation in Etappen erfolgen.

Tipp: Wussten Sie schon, dass Sie mit Zahnbehandlungen Ihre Steuerlast auf ganz legalem Wege mindern können?